by Matea · AGB & Hausordnung

Hausordnung & AGB

Studio Festa by Matea

Studio Festa by Matea
Carl-Blum-Straße 3, 4600 Wels, Österreich

Präambel
Diese Hausordnung und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Studio Festa by Matea (nachfolgend „Betreiber") und den Kunden (nachfolgend „Mieter"), die das Studio und/oder den Seminarraum (nachfolgend „Räumlichkeiten") mieten und nutzen.

Mit der Buchung, Nutzung oder dem Betreten der Räumlichkeiten erklärt sich der Mieter mit diesen Bedingungen einverstanden und verpflichtet sich, diese einzuhalten.

1. Vertragsgegenstand, Geltungsbereich und Vertragsabschluss

1.1 Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich begrenzte Überlassung der Räumlichkeiten zur vereinbarten Nutzung (z. B. Seminare, Workshops, private oder öffentliche Veranstaltungen).

1.2 Diese AGB gelten für sämtliche Nutzungen und Besuche der Räumlichkeiten. Ergänzungen oder Abweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Betreibers.

1.3 Der Vertrag kommt mit schriftlicher Buchungsbestätigung durch den Betreiber zustande. Mit Annahme der Buchung erkennt der Mieter diese AGB als Vertragsbestandteil an.

2. Nutzung der Räumlichkeiten

2.1 Der Mieter verpflichtet sich, die Räumlichkeiten ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen. Jede darüberhinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Betreibers.

2.2 Die Nutzung ist auf die im Vertrag festgelegten Zeiträume beschränkt. Eine Überschreitung der vereinbarten Zeiten bedarf der ausdrücklichen Zustimmung und kann Zusatzkosten verursachen.

2.3 Der Mieter trägt die volle Verantwortung für alle Personen, die sich im Rahmen der Nutzung in den Räumlichkeiten aufhalten, und sorgt für die Einhaltung dieser Hausordnung.

2.4 Das Mitführen von Tieren ist grundsätzlich untersagt; Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Betreibers.

2.5 Das Mitbringen von Waffen, pyrotechnischen Gegenständen, offenem Feuer oder sonstigen gefährlichen Stoffen ist strengstens untersagt.

2.6 Das Rauchen, Dampfen oder der Gebrauch ähnlicher Produkte ist in allen Innenräumen sowie auf dem gesamten Gelände untersagt.

3. Veranstaltungsformen und behördliche Pflichten

3.1 Öffentliche Veranstaltungen, bei denen Besucher außerhalb des Teilnehmerkreises zugelassen sind, bedürfen einer gesonderten Anmeldung und Genehmigung mindestens 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin.

3.2 Amtliche Anmeldungen bei zuständigen Behörden sind vom Mieter eigenverantwortlich und fristgerecht durchzuführen.

3.3 Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche notwendigen Meldungen und Abgaben (z. B. AKM-Anmeldung und Gebühren) selbstständig vorzunehmen und zu tragen.

3.4 Der Mieter hat alle gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere das österreichische Veranstaltungsgesetz (VeranstG 2001), das Jugendschutzgesetz (JuSchG) sowie sicherheitsrelevante Vorschriften.

3.5 Der Betreiber behält sich das Recht vor, Veranstaltungen oder Mieter abzulehnen, die gegen gesetzliche Bestimmungen, diese Hausordnung oder die AGB verstoßen.

3.6 Der Mieter hat die Einhaltung aller gesetzlichen Lärmschutzbestimmungen sicherzustellen. Etwaige behördliche Anzeigen oder Maßnahmen gehen zu seinen Lasten.

3.7 Ruhestörungen sind zu vermeiden. Bei Verstößen kann der Betreiber die Veranstaltung vorzeitig beenden.

4. Jugendschutz, Alkohol und Suchtmittel

4.1 Der Mieter hat die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes strikt einzuhalten.

4.2 Der Konsum von Alkohol ist nur im gesetzlich zulässigen Rahmen gestattet. Minderjährigen darf kein Alkohol ausgeschenkt werden.

4.3 Der Konsum und Besitz illegaler Drogen oder Suchtmittel ist strengstens verboten und führt zum sofortigen Abbruch der Veranstaltung sowie zum Verweis vom Gelände.

5. Sicherheit, Ordnung und Hausrecht

5.1 Der Mieter ist verpflichtet, alle Sicherheitsvorschriften einzuhalten, insbesondere Brandschutzbestimmungen und Fluchtwege freizuhalten. Falls erforderlich, ist externer Brandschutz zu organisieren.

5.2 Im Brandfall sind Fluchtwege unverzüglich und ohne Behinderung zu nutzen.

5.3 Technische Einrichtungen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung und unter Anleitung autorisierten Personals verwendet werden.

5.4 Schäden an Einrichtung, Technik oder baulichen Anlagen sind dem Betreiber unverzüglich zu melden.

5.5 Der Betreiber übt das Hausrecht aus und ist berechtigt, Personen den Zutritt zu verwehren oder sie des Geländes zu verweisen, wenn sie gegen die Hausordnung oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

5.6 Sollte eine Person das Gelände trotz Aufforderung nicht freiwillig verlassen, wird die Polizei verständigt. Dadurch entstehende Kosten trägt der Mieter.

5.7 Ermittlungsverfahren, Anzeigen, Kosten oder behördliche Maßnahmen, die aufgrund der Nutzung der Räumlichkeiten entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter stellt den Betreiber von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei.

5.8 Für das Verhalten externer Dienstleister (z. B. Technikfirmen, Caterer, Sicherheitsdienste) haftet ausschließlich der Mieter.

6. Reinigung, Müll und Rückgabe

6.1 Der Mieter verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und das Inventar sauber und ordentlich zu hinterlassen.

6.2 Sämtlicher Müll ist ordnungsgemäß zu trennen, abzutransportieren und auf eigene Kosten zu entsorgen.

6.3 Bei grober Verschmutzung oder nicht ordnungsgemäßer Rückgabe kann eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Rechnung gestellt werden.

6.4 Schäden oder Verluste, die während der Nutzung entstehen, sind unverzüglich zu melden und gehen zu Lasten des Mieters.

7. Haftung, Versicherung und Vertragsstrafe

7.1 Der Mieter haftet uneingeschränkt für alle Schäden, die durch ihn selbst, seine Gäste, Mitarbeiter, externe Dienstleister oder Begleitpersonen an den Räumlichkeiten, der Einrichtung, Dritten oder dem Gelände der Alten Hutfabrik entstehen.

7.2 Der Mieter stellt den Betreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung geltend gemacht werden.

7.3 Der Mieter ist verpflichtet, für die Dauer der Nutzung eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen und auf Verlangen einen Nachweis vorzulegen.

7.4 Für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Mieter in vollem Umfang.

7.5 Bei Verstoß gegen diese AGB oder die Hausordnung kann der Betreiber den Vertrag fristlos kündigen und Schadensersatz verlangen.

7.6 Die Haftung des Betreibers für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

8. Datenschutz

8.1 Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ausschließlich zur Vertragsdurchführung.

8.2 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.

8.3 Weitere Informationen sind in der gesonderten Datenschutzerklärung des Betreibers einsehbar.

9. Urheberrechte, Medien- und Social-Media-Nutzung

9.1 Der Mieter ist für die Einhaltung aller Urheber-, Leistungs- und Schutzrechte bei der Nutzung von Medien, Musik oder anderen Inhalten verantwortlich.

9.2 Sämtliche erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen sind vom Mieter selbst einzuholen.

9.3 Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen, die durch den Mieter begangen werden.

9.4 Bei der Veröffentlichung von Fotos, Videos oder sonstigen Medieninhalten, die im Rahmen der Nutzung der Räumlichkeiten entstehen, ist der Betreiber („Studio Festa by Matea" oder „Matea Dropulja") namentlich zu nennen.

9.5 Bei Verletzungen von Datenschutz- oder Urheberrechten Dritter haftet ausschließlich der Mieter.

10. Parkordnung

10.1 Es stehen keine eigenen Parkplätze zur Verfügung. Öffentliche Parkmöglichkeiten befinden sich in der Umgebung.

10.2 Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden, Strafen oder Abschleppmaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung von Parkflächen.

11. Anwesenheitspflicht und Bevollmächtigte

11.1 Der Mieter ist verpflichtet, anwesend zu sein, sobald sich eine dritte Person auf dem Gelände oder in den Räumlichkeiten aufhält.

11.2 Bevollmächtigte müssen schriftlich benannt und vom Betreiber genehmigt sein.

12. Vertragsänderungen, Vertragsauflösung und Ausfallregelungen

12.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

12.2 Der Betreiber ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos zu kündigen.

12.3 Fällt die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände aus, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

12.4 Der Mieter kann nur unter Einhaltung der im Vertrag festgelegten Stornobedingungen vom Vertrag zurücktreten; eine Rückerstattung erfolgt nicht.

12.5 Anmeldungen zu Workshops, Kursen oder ähnlichen Veranstaltungen sind verbindlich. Nach erfolgter Anmeldung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr – auch nicht im Falle einer Abmeldung, eines Nichterscheinens oder einer kurzfristigen Verhinderung. Eine Umbuchung oder Gutschrift ist ausgeschlossen.

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort

13.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist 4600 Wels, Österreich.

13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das zuständige Gericht in Wels, Österreich.

Mit der Buchung und Nutzung der Räumlichkeiten bestätigt der Mieter, diese Hausordnung und AGB vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Studio Festa by Matea · Carl-Blum-Straße 3, 4600 Wels, Österreich
Stand: 13.04.2026
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